Die Tschechische Republik liegt seit jeher an einer wichtigen Kreuzung europäischer Kulturen. Sie entstand am 1. Januar 1993 als Ergebnis der Aufspaltung der ehemaligen Tschechoslowakei.
Die Tschechische Republik hat 10,3 Millionen Einwohner, ihr Territorium besteht, historisch gesehen, aus Böhmen, Mähren und Schlesien.
Seit dem demokratischen Umbruch von 1989 hat sich das Land zu einer stabilen Demokratie mit funktionierender Marktwirtschaft entwickelt und ist seit dem 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Seit dem 21. Dezember 2007 gehört Tschechien zur Schengen-Zone.
Tourismus entwickelt sich seit 1989 rasant
Obwohl das Land mit seiner Fläche von 78.864 Quadratkilometern eher zu den kleineren Staaten gehört, könnte man es im Hinblick auf seine Naturreichtümer und einzigartigen Kulturdenkmäler ohne Übertreibung zu den Weltmächten zählen.
Im Tourismus hat das Land eine rasante Entwicklung durchlaufen. In der Hauptstadt Prag und im westböhmischen Bäderdreieck findet man heute eine außerordentlich gute, in den meisten anderen Gebieten des Landes eine sehr gute bis gute touristische Infrastruktur vor.
Zahlungsmittel ist weiterhin die tschechische Krone (CZK). Das Preisniveau liegt allgemein noch deutlich unter deutschen Vergleichswerten.
In Prag und in touristisch stark frequentierten Gebieten kann man sich in der Regel problemlos auf Englisch oder sogar auch auf Deutsch verständigen, in anderen Landesteilen und vor allem mit der älteren Landbevölkerung ist eine Verständigung ohne Tschechischkenntnisse jedoch schwieriger.
Geldumtausch
Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von Euro (EUR) in tschechische Kronen (CZK) an Wechselstuben die Praxis bekannt, weithin sichtbar mit einem Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von CZK herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, weigern sich die Wechselstuben, das Geschäft rückgängig zu machen und den getauschten Betrag wieder herauszugeben. Es wird daher dringend geraten, sich vor Abwicklung des Geschäfts genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren zu informieren.
Öffentliche Verkehrsmittel in Tschechien preisgünstig
Tschechien verfügt über ein sehr dichtes Eisenbahn- und Busnetz, das sich über das ganze Land erstreckt und auch kleine Ortschaften anbindet. Der Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist dabei preislich sehr günstig, allerdings mitunter zeitaufwendig. Internationale Verkehrsflughäfen gibt es in Prag, Brünn, Karlsbad und Ostrau.
Kriminalität
Angesichts häufiger Autodiebstähle und -aufbrüche empfiehlt es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen abzustellen. Von außen deutlich sichtbare Wegfahrsperren (z.B. Lenkradkrallen), leere Innenräume und andere Diebstahlsicherungen sind angezeigt.
Taschendiebstähle treten in den Urlaubsgebieten, besonders in Prag, vermehrt auf. Zu besonderer Aufmerksamkeit wird an Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln geraten.
Ferner treten zunehmend Fälle auf, in denen als Polizisten verkleidete Betrüger unter einem Vorwand (Falschgeld, Erwerb von Drogen) Touristen auffordern, ihr mitgeführtes Geld zwecks Kontrolle vorzulegen. Bei dieser angeblichen Kontrolle wird den Touristen ein Teil ihres Geldes entwendet, ohne dass ihnen das sofort bewusst wird. Rechtmäßige Polizisten hingegen dürfen auf der Straße nur die Identität überprüfen, für alle weitergehenden Eingriffe ist eine Vorführung ins Polizeipräsidium erforderlich.
Bei Taxifahrten ist Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft nicht offiziell lizensierte Taxis. Telefonisch bestellte Funktaxis sind zuverlässiger. In Prag belaufen sich die Taxigebühren auf etwa 35 CZK (Grundgebühr) zuzüglich ca. 25 CZK pro gefahrenen Kilometer. An den bedeutenderen Sehenswürdigkeiten gibt es Hinweisschilder mit Preisinformationen.
Straßenverkehr
Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt. Automobile müssen ganzjährig mit eingeschalteten Scheinwerfern fahren.
Benutzer von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen müssen eine gültige Autobahnvignette an der Windschutzscheibe führen. Die Vignetten sind unter anderem an Grenzübergängen und zahlreichen Tankstellen erhältlich. Darüber hinaus können die Vignetten über den ADAC erworben werden. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung beträgt bis zu 5.000,- CZK, im Wiederholungsfalle weit höher.
Fußgänger sollten an Fußgängerüberwegen daran denken, dass Straßenbahnen an den Zebrastreifen Vorfahrt vor den Fußgängern haben.
Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 20.000,- CZK ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.
Verhalten bei Gesetzesverstößen
Gesetzesverstöße von Ausländern (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert.
Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.
Krankenversicherungsschutz
Seit dem 1. September 2002 gilt das deutsch-tschechische Sozialversicherungsabkommen. Dies bedeutet, dass tschechische und deutsche gesetzlich Krankenversicherte im jeweils anderen Land grundsätzlich Krankenversicherungsschutz genießen.