Prag - In den zivilen Rechtsstreit zwischen sieben Klägern, angeführt von der Obersten Staatsanwältin Renata Vesecká, und der ehemaligen Obersten Staatsanwältin, Marie Benešová, hat sich überraschend Prinz Hamid bin Abdal Sani eingemischt, wie der Online-Server Novinky .cz berichtet.
Beim zuständigen Richter ließ Sani, in Tschechien bekannt als der "Prinz aus Katar", demnach den Antrag einreichen, Prozesspartei in dem Rechtsstreit zu werden.
Offenbar stört es den Prinzen, auf welche Art und Weise über ihn in dem Verfahren geredet wird. Das Mitglied es Königshauses von Katar war in Tschechien vor drei Jahren wegen des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von minderjährigen Mädchen verurteilt worden, dann aber an sein Heimatland ausgeliefert worden, bevor das Urteil in Tschechien Rechtskraft erlangen konnte.
"Ich kann bestätigen, dass ich am Mittwoch eine Eingabe des Anwalts von Herrn Sani mit dem Antrag erhalten habe, dass er in der Causa Nebenteilnehmer auf Seiten der Kläger wird", zitiert die in Prag erscheinende Zeitung Právo den für den Fall zuständigen Richter, Vojtěch Cepl jr.
Nach Einschätzung der beklagten Marie Benešová handelt es sich dabei um "Hinhaltetaktik seitens der Kläger und eine kuriose Sache". Das Begehren des Prinzen, Verfahrenspartei auf seiten der Kläger zu werden, findet freilich auch bei dem Anwalt der Klägerseite, Petr Toman, keinen Beifall. "Um zu gewinnen, brauchen wir nicht die Hilfe des katarischen Prinzen", so Toman gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehen (ČT).
Ausdruck "Justizmafia" sachlich gerechtfertigt
Die sieben Justizvertreter mit der Obersten Staatsanwältin Renata Vesecká an der Spitze hatten Marie Benešová zivilrechtlich verklagt, weil sie sich von Benešovás Ausspruch über die "Justizmafia" in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sahen. Gemäß dem erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichts muss sich Benešová bei den Klägern (mit Ausnahme des Staatsanwalts Libor Grygárek) nicht entschuldigen.
Das Urteil hatte vor allem deshalb für Aufsehen gesorgt, weil der zuständige Richter, Vojtěch Cepl jr, in der Urteilsbegründung ausdrücklich betont hatte, dass die Aussprüche von Marie Benešová über die "Justizmafia" sachlich gerechtfertigt seien. Benešová hatte die Vorwürfe im tschechischen Fernsehen im Zusammenhang mit der Causa Jiří Čunek und dem Fall des Prinzen von Katar erhoben und musste sich deswegen vor Gericht verantworten.
Vergangene Woche hatten dann die sechs klagenden Justizvertreter, die Marie Benešová, ebenso wie Renata Vesecká namentlich der "Justizmafia" zugerechnet hatte, beim Bezirksgericht in Prag Berufung gegen das Urteil eingelegt, wonach sich Benšová bei ihnen nicht entschuldigen muss. Berufung gegen das Urteil hatte aber auch Benešová eingelegt, weil sie nicht einverstanden war mit dem Verdikt, sich beim Staatsanwalt Libor Grygárek entschuldigen zu müssen. (nk)