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Rubrik: Karriere | 15.5.2013
Bezug von Arbeitslosengeld in Tschechien

Wenn Sie in der Tschechischen Republik Ihre Arbeit verlieren, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der nächstgelegenen Arbeitsbehörde zu melden. Die Registrierung muss persönlich erfolgen. Bringen Sie einen Identitätsnachweis, einen Beleg der letzten Arbeitsstelle (Abrechnungsschein oder Formular E301; U1) und einen Bildungsnachweis mit.

Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch: 8.00-17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8.00-13.00 Uhr

Arbeitslosengeld
Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, wenn Sie in den letzten drei Jahren zwölf Monate lang gearbeitet haben. Das Arbeitslosengeld wird von der zuständigen Arbeitsbehörde ausgezahlt, und zwar entweder in bar, mit Zahlkarte oder durch Überweisung auf ein Bankkonto. Das Arbeitslosengeld steht einem Stellenbewerber für eine Unterstützungsdauer zu, die bei einem Bewerber
 
a)      bis zum Alter von 50 Jahren fünf Monate;
b)      im Alter von 50 bis 55 Jahren acht Monate;
c)      über 55 Jahren elf Monate beträgt.
 
Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird aus dem Durchschnittsnettoverdienst berechnet, der bei der letzten Arbeitsstelle erzielt wurde, ggf. aus der Bemessungsgrundlage für den entscheidenden Zeitraum, umgerechnet auf einen Monat für den Fall, dass der Bewerber eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat und beträgt die ersten zwei Monate 65 %, weitere zwei Monate 50 % und die restliche Unterstützungszeit 45 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes oder der Bemessungsgrundlage. Bei einer Umschulung beträgt der Prozentsatz des Arbeitslosengeldes 60 % des durchschnittlichen Nettomonatsverdienstes oder der Bemessungsgrundlage.
 
Wenn Sie arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosenleistungen in einem anderen Mitgliedstaat haben, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben, kann Ihnen der Anspruch auf Geldleistungen in der Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten erhalten bleiben.
 
Für diese Zwecke müssen Sie das Formular E303; U2 auf der Arbeitsbehörde in Ihrem Land beantragen und sich mit diesem Formular innerhalb von sieben Tagen ab Ankunft in der Tschechischen Republik bei der zuständigen Arbeitsbehörde einfinden. Während der Zeit der Arbeitsuche beziehen Sie Arbeitslosenleistungen aus dem Land Ihrer letzten Arbeitsstelle. Zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld müssen Sie vor Ablauf der drei Monate in das Land, in dem sie zuletzt gearbeitet haben, zurückkehren.

Themen: Sozialleistungen, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld
Zuletzt aktualisiert: 8.10.2020

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