In Tschechien gilt ein striktes Verkaufsverbot von Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Im Jahr 2017 trat ein neues Gesetz zum Nichtraucherschutz in Kraft, das meist als "Antirauchergesetz" bezeichnet wird. Neben einem generellen Rauchverbot auch für Erwachsene in Gaststätten und weiteren im Gesetz bestimmten Orten, wurde das bislang schon geltende Verkaufsverbot von Zigaretten an Minderjährige noch verschärft und ausgeweitet.
Seit dem ist nicht nur der Verkauf von Zigaretten und Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Auch Rauchutensilien (Pfeifen, Wasserpfeifen) oder nichtnikotinhaltige Kräuter, die zum Rauchen bestimmt sind, dürfen nicht mehr an unter 18-Jährige abgegeben werden.
Das Verbot gilt ebenfalls für elektronische Zigaretten.
Verkaufsstellen, in denen Zigaretten und Tabakwaren angeboten werden, sind verpflichtet, über das Verkaufsverbot an Minderjährige mit einem entsprechenden Aushang in tschechischer Sprache zu informieren.
Die Einhaltung des Verkaufsverbots und der weiteren damit zusammenhängenden gesetzlichen Bestimmungen wird von der Tschechischen Handelsinspektion (ČOI) kontrolliert. Verstöße können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.