Die deutsche Botschaft in Prag veröffentlicht auf ihren Webseiten eine in unregelmäßigen Abständen aktualisierte Liste mit deutschsprachigen Anwälten und Rechtsanwaltskanzleien in Tschechien, die über deutschsprachige Rechtsbeistände verfügen.
Die dort enthaltenen Angaben basieren nach Angaben der Botschaft auf den der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen.
Die Botschaft weist darauf hin, dass die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände unverbindlich und ohne Gewähr erfolgen: "Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen."
Und wichtig, weil anders als in Deutschland: "In der Tschechischen Republik gibt es im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland keine Regeln über die örtliche, sachliche und instanzielle Zuständigkeit von Rechtsanwälten, d. h. tschechische Rechtsanwälte sind an jedem Ort, in jeder Sache und in jeder Instanz vertretungsberechtigt."
In dem PDF-Dokument fasst die deutsche Auslandsvertretung in Prag auch die wichtigsten Infos zur Rechtsberatung in Tschechien zusammen, darunter zu den Punkten
- Anwaltszwang,
- Notarzwang,
- Strafsachen (Pflichtverteidiger).
Das Merkblatt enthält zudem eine detaillierte Auflistung der Gebührenhöhe in Abhängigkeit zum jeweiligen Streitwert sowie Informationen zur Möglichkeit der finanziellen Prozesskostenhilfe für Bedürftige.