Der freie Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt ist eine der größten Errungenschaften der EU.
Wie funktioniert der Binnenmarkt?
Die meisten Waren unterliegen dem sogenannten Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, d. h. Waren, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt wurden, können in allen anderen EU-Ländern frei bewegt und verkauft werden.
In bestimmten sensiblen Sektoren gibt es nach wie vor Handelsbeschränkungen, so im Baugewerbe und in der Pharmabranche. Ferner können die Mitgliedstaaten den freien Warenverkehr auf ihren inländischen Märkten unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise, wenn es um Umweltschutz oder die öffentliche Gesundheit geht) beschränken.
Den EU-Bürgern steht es generell frei, in anderen Mitgliedstaaten Waren für ihren persönlichen Bedarf zu erwerben. In den meisten Fällen gibt es keine Auflagen in Bezug darauf, was und wie viel eine Person kaufen und bei der Einreise in ein anderes EU-Land mitführen darf. Beim Überqueren von EU-Binnengrenzen sind keine weiteren Steuern zu entrichten, da die Mehrwertsteuer (MwSt) und die Verbrauchsteuer bereits im Kaufpreis enthalten sind; andere Länder dürfen daher keine Zusatzzölle erheben.
Allerdings gibt es bei bestimmten Erzeugnissen, wie Alkohol und Tabakwaren, Beschränkungen. Die Website „Steuern und Zollunion“ der Kommission bietet eine übersichtliche Aufstellung der Regelungen für den Kauf solcher Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Sonderregelungen gelten auch beim Kauf eines Kraftfahrzeugs in einem Mitgliedstaat, das zur privaten Nutzung in einen anderen Mitgliedstaat überführt wird.
Freier Kapitalverkehr
Dank der EU-Rechtsvorschriften dürfen die Bürger ihr Geld in allen Mitgliedstaaten verwalten und anlegen.
Nicht nur die Finanzmärkte profitieren in Form von Effizienzsteigerungen vom freien Kapitalverkehr – jeder Bürger Europas hat etwas davon.
Jede Person kann – mit wenigen Einschränkungen – in einem anderen EU-Land ein Bankkonto eröffnen, Aktien kaufen, Investitionen tätigen und Eigentum erwerben. Überdies können Unternehmen in der EU in andere europäische Firmen investieren, diese besitzen oder führen.
In den Mitgliedstaaten gelten einige Ausnahmen beim freien Kapitalverkehr, hauptsächlich in Bezug auf Besteuerung, Finanzaufsicht, öffentliche Belange, Geldwäsche und finanzielle Sanktionen.