Prag - Ab Oktober sollen die mit der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Společnost s ručením omezeným - abgekürzt: s.r.o.) verbundenen Kosten nur noch ein Drittel dessen betragen, was Firmengründer derzeit an Gebühren in Tschechien zahlen.
Und statt derzeit durchhschnittlich 19 Tagen soll der Firmengründungsprozess nur noch maximal drei Tage dauern. Das jedenfalls sieht eine vom Justizministerium erarbeitete Gesetzesnovelle vor, berichtet heute die Online-Ausgabe der in Prag erscheinenden Tageszeitung Mladá fronta Dnes.
Demnach sollen die Notargebühren gesenkt werden und die Gebühren bei den Registergerichten für Gesellschaften mit begrenzter Haftung ganz abgeschafft werden, letztere betragen für den Eintrag im Handelsregister derzeit 6000 Kronen.
Zwar reicht als Stammkapital zur Firmengründung einer GmbH in Tschechien inzwischen ein Krone, doch die mit der Gründung verbundenen bei Behörden zu entrichtenden Gebühren liegen derzeit bei etwa 10.000 Kronen. Sollten die Pläne aus dem Justizministerium umgesetzt werden, würden sich die Kosten auf etwa 2.700 Kronen verringern - das sind derzeit etwa 100 Euro. (nk)