Prag - Der ursprünglich für die Tage vom 26. bis 28. August geplante dreitägige Streik der Flugbegleiter bei der tschechischen Fluglinie Czech Airlines (ČSA) ist ungesetzlich.
Wie tschechische Medien berichten, erging gestern eine entsprechende vorläufige Verfügung des Prager Stadtgerichts. Über das Urteil informierte die Vorsitzende der Flugbegleitergewerkschaft (OOPL).
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Verfahrensfehlern, die der Gewerkschaft bei der Abstimmung über und die Bekanntgabe des Streiks unterlaufen seien.
Der Streik soll nun voraussichtlich zu einem späteren Termin stattfinden. Die rund 250 aktiven Stewards und Stewardessen wollen sich mit dem Arbeitskampf gegen die im Februar von der Unternehmensführung beschlossene Senkung ihrer Gehälter zur Wehr setzen. (nk)