Prag - Mit binären Optionen zu handeln, erfreut sich europa- und weltweit stetig steigender Beliebtheit. Der Anleger gibt mit einer binären Option eine Prognose ab, ob der Kurs eines Basiswertes steigt oder fällt.
Den Basiswert erwirbt der Händler nicht. Aus diesem Trading entstehen Gewinne und daher taucht immer öfter die Frage auf, ob auf diese Gewinne Steuern anfallen. Es besteht eine gewisse Unsicherheit, ob das Derivat als Wette zum Glücksspiel-Bereich oder in den Bereich der Wertpapiere gehört.
Die überwiegende Zahl seriöser Broker hat ihren Firmensitz auf Zypern – wie auf www.binaereoptionen.co beschrieben ist. Auch wenn ein Broker auf einer griechischen Insel oder wo auch immer ansässig ist, greift das europäische Gesetz und das bedeutet für deutsche oder tschechische Anleger, dass sie nicht von der jeweiligen Steuerpflicht im eigenen Land befreit sind. Denn Gewinne aus dem Derivaten-Handel unterliegen genauso der Abgeltungssteuer wie auch andere Erträge aus Kapitalanlagen. Bei Brokern im Ausland sind die Trader selbst für die Abführung der Steuer verantwortlich.
Abgeltungssteuer bei Gewinnen
Kapitalerträge müssen versteuert werden. Sie werden so bezeichnet, weil sie aus angelegtem Kapital entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise ausgezahlte Beträge aus Lebensversicherungen, Dividenden aus Aktien, Sparbuch-Zinsen und auch die Gewinne aus einem Trading mit binären Optionen.
Plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt die Abgeltungssteuer in Deutschland 25 Prozent des Gewinns. Da ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 801 Euro dem Steuerzahler zur Verfügung steht, müssen Erträge bis zur Höhe dieses Betrages nicht versteuert werden. Allerdings können auch Verluste aus den Kapitalanlagen mit Erträgen verrechnet werden, sodass lediglich die Steuer aus der Differenz angerechnet wird. Wenn dies der Fall sein sollte, kann die Besteuerung dann beispielsweise so aussehen: Die Gewinne im laufenden Jahr betrugen 2.000 Euro und die Verluste aber 2.500 Euro. Für das kommende Jahr wird ein Verlustvortrag von 500 angerechnet und im Jahr darauf überwiegen die Gewinne die Verluste vielleicht um 2.000 Euro. In diesem Jahr verbleibt dann abzüglich des Verlustvortrags von 500 Euro ein steuerpflichtiger Ertrag in Höhe von 1.500 Euro, auf den dann 375 Euro (25 Prozent) an Steuern anfallen.
Es ist auch nicht empfehlenswert, die Abgeltungssteuer zu umgehen, weil fließende Kapitalströme aus dem und in das Ausland durchaus nachvollziehbar sind. Denn die Zentralbanken und die deutschen Finanzbehörden sind in Europa gut vernetzt und in einigen Ländern werden die Kapitalerträge direkt durch die Banken an die Finanzämter gemeldet.
Wie die einzelnen Broker beim Trading mit binären Optionen mit der Abgeltungssteuer verfahren, hängt davon ab, wo sich der Firmensitz des Unternehmens befindet. In Deutschland gemeldete Finanzdienstleister ziehen den Steuersatz (25 Prozent) häufig automatisch von den Gewinnen ab. Ausländische Broker legen die Verantwortung in die Hände ihrer Kunden, wie sie mit der Versteuerung umgehen. Auf jeden Fall aber sollte der Broker seinen gesetzlichen Dokumentationspflichten nachkommen und dem Trader auch beispielsweise einer Handelskonto-Kündigung die Gewinn- und Verlustrechnungen zur Verfügung stellen. Wie der eigene Broker mit dem Thema Versteuerung und Dokumentationen umgeht, kann man im Übrigen auf der jeweiligen Webseite unter den AGB`s nachlesen. (dap)