Prag - Die tschechische Regierung hat gestern eine Verordnung verabschiedet, die maximal tolerierte Richtwerte für verschiedene Betäubungsmittel im Blut von Autofahrern und motorisierten Verkehrsteilnehmern festlegt.
Auf diese Weise sollen die Straf- und Verwaltungsverfahren mit Autofahrern vereinfacht werden, die unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt werden.
Wird bei im Rahmen von Verkehrskontrollen durchgeführten Speichelproben das Vorhandensein von Drogen nachgewiesen, müssen Autofahrer in Tschechien zur Urin- und Blutprobe.
Die Ergebnisse dieser Tests wurden dann bisher von Gerichtssachverständigen beurteilt. Diese mussten anhand der nachgewiesenen Menge in jedem konkreten Fall entscheiden, ob die berauschenden Substanzen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit des betroffenen Verkehrsteilnehmers gehabt hatten.
Das teure und aufwendige Gutachterverfahren soll künftig entfallen. Per Verordnung wird nun ab bestimmten Grenzwerten pauschal von einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ausgegangen. Bei darunter liegenden Minimalwerten kommen die Betäubungsmittelkonsumenten umgekehrt wohl ungeschoren davon.
Wie die Online-Ausgabe der in Prag erscheinenden Tageszeitung Mladá fronta Dnes errechnet, dürfte beispielsweise der für den im Marihuana enthaltene Wirkstoff THC festgelegte Grenzwert von zwei Nanogramm pro Milliliter Blut etwa einem Joint durchschnittlicher Qualität entsprechen. Bei Ecstasy entspreche das Limit von 25 Nanogramm etwa einer Tablette der Partydroge.
Mediziner weisen jedoch darauf hin, dass beim Konsum von Drogen die Vorausberechnung der zu erwartenden Blutkonzentration des Drogenwirkstoffs noch sehr viel schwieriger ist, als die Promillezahl beim Alkoholkonsum abzuschätzen. Neben der Abhängigkeit von verschiedenen Variablen wie etwa dem Körpergewicht des Konsumenten komme bei Drogen erschwerend hinzu, dass der genaue Wirkstoffgehalt der Rauschmittel nur selten bekannt sei.
Nach Auskunft der Verkehrsministeriums habe sich man bei der Vorbereitung der neuen Regelung vor allem an der Praxis in Belgien, Deutschland und Griechenland orientiert. Für Alkohol gilt in Tschechien weiterhin die Null-Promille-Grenze: Alkohol am Steuer ist tabu. (nk)