Prag - Die tschechische Regierung hat am heutigen Dienstag einen vorläufigen Zeitplan für den schrittweisen Ausstieg aus dem Corona-Lockdown präsentiert.
Ab kommendem Montag, dem 20. April, sollen demnach die restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in fünf Etappen bis zum 8. Juni gelockert oder aufgehoben werden.
Der Minister für Industrie und Handel, Karel Havlíček (parteilos, für ANO), präsentierte den Zeitplan heute nach der Kabinettssitzung auf einer live vom öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehen (ČT) übertragenen Pressekonferenz.
Zugleich wies der stellvertretende Regierungschef darauf hin, dass der Plan vorläufig sei: "Der Plan basiert auf der Annahme, dass das Coronavirus unter Kontrolle bleiben wird", sagte Karel Havlíček. Er schloss nicht aus, dass Änderungen entsprechend der Entwicklung der epidemiologischen Situation in Tschechien vorgenommen werden müssten.
Zugleich gab er zu, dass der Plan aus Sicht der Betroffenen "nicht hundertprozentig fair" sei, erklärte jedoch, dass der Zeitplan der Regierung auf den Empfehlungen von Epidemiologen beruhe.
Eine Rückkehr zur Normalität von vor dem Lockdown ist so oder so aber auch nach diesem Fahrplan in weiter Ferne. Die geplanten möglichen Lockerungen stehen dabei unter dem Vorbehalt, "dass sich die epidemologische Situation nicht verschlechtert," wie es auf den Webseiten des Gesundheitsministerium ausdrücklich heißt.
1. Phase - ab 20. April
In der ersten Phase können Handwerksbetriebe ihre Betriebsstätten, Bauernmärkte, Gebrauchtwarenhändler und Autohäuser wieder eröffnen. Outdoor-Trainingsaktivitäten von Profisportlern ohne öffentliche Präsenz sind ebenfalls erlaubt, dabei jedoch strenge Hygienevorschriften zu befolgen. Die Regierung erlaubt auch wieder Hochzeitsfeiern, jedoch nur mit Teilnahme von maximal zehn Personen und unter bestimmten Bedingungen.
2. Phase - ab 27. April
An diesem Tag können alle Einzelhandelsgeschäfte mit einer Fläche von bis zu 200 Quadratmetern in Betrieb genommen werden. Dies gilt jedoch nicht für Geschäfte in Einkaufszentren mit mehr als fünftausend Quadratmetern.
3. Phase - ab 11. Mai
Geschäfte mit einer Fläche von bis zu tausend Quadratmetern werden wieder eröffnet, nur wenn sie sich nicht in Einkaufszentren mit mehr als fünftausend Quadratmetern befinden. Es können auch wieder Turnhallen oder Fitnesscenter öffnen, Umkleidekabinen oder Duschen dürfen dabei jedoch nicht genutzt werden.
4. Phase - ab dem 25. Mai
Restaurants, Buffets, Kneipen, Weinhandlungen dürfen geöffnet werden - vorerst aber nur Außenbereiche mit Verkauf durch das Fenster. Museen, Galerien und Zoos können ebenfalls geöffnet werden, bei den Zoos bleiben die Innenpavillons geschlossen. Auch Friseure, Salons für Maniküre, Massagen oder Solarien dürfen öffnen.
5. Phase - ab dem 8. Juni
Alle Geschäfte in Einkaufszentren, alle Restaurants, einschließlich des Innenraums können geöffnet werden. Hotels und andere Unterkunftsdienste dürfen ebenfalls wieder öffnen sein, ebenso Taxidienste. Unter bestimmten Bedingungen können auch Theater, Burgen und Schlösser und andere kulturelle Institutionen ihren Betrieb aufnehmen Veranstaltungen durchführen. Hochzeiten von mehr als zehn Personen werden und die Innenpavillons im Zoo geöffnet.
Schulen
Bildungsminister Robert Plaga (ANO) sagte, dass die schrittweise Eröffnung auch für Schulen gelten wird. Dabei geht er jedoch davon aus, dass der Schulbetrieb in diesem Schuljahr nicht mehr in vollem Umfang aufgenommen werden kann.
Freizügigkeit - Grenzschließungen und Reisen
Die Grenzen werden sicherlich nicht vor Juni geöffnet und eine völlig freie Fahrt wird wahrscheinlich auch im Sommer nicht möglich sein, sagte Gesundheitsminister Adam Vojtěch (parteilos, für ANO) nach der heutigen Kabinettssitzung. Die Frage der Freizügigkeit hänge selbstverständlich auch von der Situation in anderen Ländern ab.
Nach Angaben des Ministers hat sich das Kabinett heute aber mit dem Thema nur am Rande befasst und die Regierung wolle keine Vorhersagen machen, die nicht durch Expertenmeinungen gestützt würden. Bisher können Tschechen nur in begründeten Fällen aus Tschechien ausreisen. (nk)