Prag - Die tschechische Ombudsfrau, die Öffentliche Schützerin des Rechts, Anna Šabatová (Foto), stellt sich hinter zwei muslimische Schülerinnen, denen eine Schule in Prag das Tragen von Kopftüchern untersagt hatte.
Wie die Online-Ausgabe der in Prag erscheinenden Zeitung Lidové noviny heute berichtet, liegt dem Blatt der interne Standpunkt der Ombudsfrau vor. "Die öffentliche Schützerin des Rechts ist zu dem Schluss gekommen, dass die Mittlere Gesundheitsschule die Beschwerdeführerin indirekt diskriminiert habe, da sie ihr auf der Grundlage einer neutral formulierten Schulordnung das Tragen des muslimischen Kopftuchs verboten hat, das Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung nach Außen ist", zitiert Lidovky.cz aus dem internen Dokument.
Im konkreten Fall hatte die Direktorin der Schule einer 23-jährigen Somalierin und einer 25-jährigen Afghanin, die sich an der Schule zur Krankenschwester ausbilden lassen wollten, das Tragen ihrer traditionellen Kopftücher (Hidschab) untersagt. Auch ein Kompromissangebot der Schülerinnen, ihr Kopftuch so zu tragen, dass es nur die Haare bedecke, lehnte die Schulleiterin ab. In ihrer Entscheidung berief sie sich dabei auf die Schulordnung.
Eine der beiden Schülerinnen verließ die Schule daher noch am gleichen Tag, die zweite entschloss sich nach zwei Monaten ebenfalls, ihre Ausbildung abzubrechen.
In Tschechien ist das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen nicht gesetzlich geregelt. Die Schulen legen die Kleidungsregeln in eigenem Ermessen mittels Schulordnungen fest. Bekannt geworden war der Fall durch einen Bericht des öffentlich-rechtlichen Fernsehens im November 2013.
Wie Lidovky.cz berichtet, kritisiert Šabatová, dass die Schule unter Verweis auf das Bemühen, gesellschaftliche Regeln einzuhalten, nicht die Urkunde der grundlegenden Rechte und Freiheiten respektiert habe, die Teil der tschechischen Verfassungsordung sei. Zudem kritiersiere die Ombudsfrau die Tschechische Schulinspektion, für den laxen Umgang in der Causa und die falsche Beurteilung der Schulordnung der Schule.
Dem Bericht nach lehnte Anna Šabatová eine Stellungnahme zu dem Fall ab, da die Untersuchung noch nicht abgeschlossen sei. (nk)