Prag - Das tschechische Programm zum Schutz der Beschäftigung in der Coronavirus-Krise heißt Antivirus. Es soll für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Folgen der Notstandsmaßnahmen mildern, mit denen die Regierung die Covid-19-Ausbreitung unter Kontrolle halten will. Zuständig ist das Ministerium für Arbeit und Soziales.
Es gibt fünf Kategorien. Regime A betrifft die angeordnete Quarantäne der Beschäftigten und einen Lohnersatz von 60 Prozent des Durchschnittsgehalts, was dem Arbeitgeber voll vom Staat erstattet wird. Bei Regime B ist es unmöglich, Angestellte mit Arbeit zu versehen wegen Geschäfts- oder Betriebsschließung. Bei Regime C können mindestens 30 Prozent der Angestellten aufgrund von Quarantäne oder Kinderbetreuung nicht mit Arbeit beauftragt werden. In Fall B wie C zahlt der Arbeitgeber das Durchschnittsgehalt zu 100 Prozent und bekommt 80 Prozent vom Staat zurück.
Regime D gilt, wenn entscheidende Lieferungen durch Quarantänemaßnahmen oder Produktionsausfälle bei Lieferanten (auch ausländischen) ausbleiben. Der Lohnersatz beträgt 80 Prozent des Durchschnittsgehalts und wird zu 50 Prozent erstattet. Regime E betrifft die eingeschränkte Nachfrage nach Produkten und Diensten durch Quarantänemaßnahmen am Absatzort (Tschechien oder Ausland). Der Lohnersatz beträgt mindestens 60 Prozent des Durchschnittslohns und wird zur Hälfte vom Staat erstattet.
Die durch die Arbeitgeber gezahlten Mittel will der Staat ab April über die Arbeitsämter kompensieren, Märzzahlungen eingeschlossen. (nk)