Prag - Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts dürfen Kommunen den Verkauf pornografischer Magazine an Kiosken grundsätzlich verbieten.
Die Richter hatten über die Beschwerde eines Kioskbesitzers aus Prag zu entscheiden, dem der Magistrat der Hauptstadt den Handel mit Porno-Zeitschriften untersagt hatte.
Die Richter sahen in dem Verbot allerdings keine Beeinträchtigung eines Grundrechts. Es bestehe ein großer Unterschied darin, ob Porno-Hefte am Kiosk oder in einem "festen Gebäude" verkauft würden, so ein Gerichtssprecher. In den historischen Stadtkernen wirke es "nicht sehr kultiviert", wenn Kioske mit ausgestellten Porno-Magazinen werben würden.
Einige Städte, darunter Brünn, kündigten bereits an, dass sie auf Grundlage des gestrigen Urteils eine strengere Handhabe für die Zukunft überprüfen lassen wollten. (nk/gp)
Nachrichten
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Rubrik: Panorama, Gesellschaft |
10.2.2006
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Kommunen dürfen Verkauf von Pornoheften und Erotikmagazinen an Kiosken verbieten
Tschechien Online, 10.2.2006
Autor:
Tschechien Online - Ressort Politik und Gesellschaft
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