Prag - In Tschechien dürfen die vorgezogenen Neuwahlen nicht wie geplant am 9. und 10. Oktober stattfinden.
Das entschied das Brünner Verfassungsgericht am Donnerstag und setzte damit die Entscheidung über die Auflösung des Abgeordnetenhauses durch Staatspräsident Václav Klaus außer Kraft.
Damit folgten die Richter einer Eingabe des fraktionslosen Abgeordneten Miloš Melčák (Ex-ČSSD), der die Rechtmäßigkeit der Verkürzung der Legislaturperiode angezweifelt hatte.
Gegen den Termin stimmten 13 der insgesamt 15 Verfassungsrichter.
Mit Hinblick auf eine rasche Lösung der Situation steht im Parlament die Entscheidung über eine Verfassungsänderung bevor. Über einen entsprechenden Entwurf des Senats will das Abgeordnetenhaus bereits ab dem heutigen Freitag abstimmen. Verlautbarungen der parlamentarischen Parteien nach ist mit einem beschleunigten Verfahren zu rechnen.
Als wahrscheinlichster Wahltermin gilt nun das erste Wochenende im November. (gp)
Nachrichten
Nachrichten
Rubrik: Politik |
11.9.2009
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Verfassungsrichter folgen Klage des parteilosen Abgeordneten Melčák
Tschechien Online, 11.9.2009
Autor:
Georg Pacurar
Schlagzeilen
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Rubrik: Politik |
3.02.2008
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