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Rubrik: Reise | 23.4.2017
Terrorwarnstufen und aktuelle Gefahrenlage in Prag und Tschechien

Ende Januar 2016, gut zwei Monate nach den islamistischen Terroranschlägen in Paris vom 13. November 2015, darunter der Angriff auf den Musicclub Bataclan, hat die tschechische Regierung eine Vorlage verabschiedet, nach der vier Stufen terroristischer Bedrohung definiert werden, einschließlich der Art ihrer Ausrufung und der grafischen Visualisierung.  

Die Regierung nutzte dabei die Erfahrungen anderer Staaten und passte sie den Bedingungen in Tschechien an.

  • Stufe 0 - Idealzustand, wird nicht ausgerufen und hat auch keine grafische Visualisierung
  • Stufe 1 - Notwendigkeit erhöhter Wachsamkeit
  • Stufe 2 - ein nicht näher spezifiziertes Risiko, das die Tschechische Republik betrifft
  • Stufe 3 - hohes Maß an Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert

Als erhöhte Stufen der Terrorgefahr werden die Stufen 1 bis 3 bezeichnet. Zur klaren und einfachen Identifikation für die Öffentlichkeit werden die Gefahrenstufen mittels eines schwarz umrandeten Dreiecks gekennzeichnet. Die Farbe der Fläche des Dreiecks kennzeichnet die unterschiedlichen Stufen der Terrorgefahr: 1. Stufe: gelb, 2. Stufe: orange, 3. Stufe: rot. 

Aktuelle Gefahrenlage

Die jeweils geltende Stufe der Terrorgefahr wird vom Zentrum gegen Terrorismus und hybride Gefahren auf den Webseiten des tschechischen Innenministeriums veröffentlicht (www.mvcr.cz/cthh). 

Bedeutung der Gefahrenstufen gemäß tschechischem Innenministerium​

Stufe Null: Der Zustand ohne Terrorwarnstufe ist gemäß des in Tschechien geltenden Stufensystems eine Situation, in der weder ein konkrete noch eine allgemeine Gefahr eines terroristischen oder ähnlichen Angriffs auf dem Gebiet der Tschechischen Republik bekannt ist. Im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage in der Welt, insbesondere in Europa und die Zugehörigkeit der Tschechischen Republik zu den euroatlantischen Strukturen ist dieser Zustand als vollkommener Idealzustand anzusehen und also in absehbarer Zeit unerreichbar, denn ein Nullrisiko der terroristischen Bedrohung ist gegenwärtig in den meisten Ländern der Welt nicht mehr vorhanden. Bei diesem theoretischen Zustand würden weder besondere Empfehlungen oder Warnungen in Bezug auf die Öffentlichkeit herausgegeben noch würden sonstige Antiterrormaßnahmen der Sicherheitsorgane ergriffen. Dieser Zustand wird selbstverständlich nicht ausgerufen.

1. Stufe: Die erste Stufe der Terrorgefahr macht auf die Existenz einer allgemeinen Bedrohung aufmerksam, die sich aus der Situation im Ausland und der Zugehörigkeit der Tschechischen Republik zu den euroatlantischen Strukturen und den internationalen Aktivitäten der Tschechischen Republik ergibt, zugleich aber ist keine konkrete Bedrohung durch terroristische Aktivitäten auf dem Gebiet der Tschechischen Republik bekannt. Bei diesem Zustand ist es erforderlich, allgemein wachsam zu sein. In dieser Situation gelten einige der seit Längerem ausgewählten erhöhten Sicherheitsmaßnahmen in dem Umfang, wie sie die Regierung beschließt. Aus dieser Perspektive ist die Stufe also langfristig die standardmäßig niedrigste Stufe der Terrorgefahr, jedoch keinesfalls eine Nullstufe.

2. Stufe: Die zweite Stufe der Terrorgefahr macht auf die Existenz einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Terrorgefahr aufmerksam, wobei die näheren Umstände der Gefahr, einschließlich die genauere zeitliche Terminierung nicht vorhergesagt werden können. Die Stufe wird ausgerufen in Anknüpfung an vorhergehende Ereignisse, oder anknüpfend an Informationen über die Gefahr terroristischer Erscheinungen.

3. Stufe: Die dritte Stufe der Terrorgefahr bedeutet zugleich die Einführung eines hohen Maßes der Wachsamkeit und der Bereitschaft, wenn ein Terroranschlag auf ein tschechisches Ziel (auf tschechischem Gebiet oder im Ausland) mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet wird oder schon erfolgt ist und es notwendig ist, Maßnahmen zur Beschränkung der Fortsetzung oder Wiederholung des Angriffs oder zur Minimierung der Folgeschäden zu ergreifen.

Ausrufung der Gefahrenstufen

Die jeweiligen Stufen der Terrorgefahr ruft die Regierung auf der Grundlage eines entsprechenden Vorschlags der Gemeinsamen nachrichtendienstlichen Gruppe (Společná zpravodajská skupina) aus.  

Für den Fall, dass Gefahr in Verzug und es nötig ist, augenblicklich zu reagieren, wird die Erhöhung der Terrorgefahrenstufe vom Innenminister durchgeführt. Die tschechische Regierung wird dann innerhalb von 72 Stunden auf ihrer nächsten Kabinettssitzung die höhere Gefahrenstufe bestätigen oder deren Ausrufung wieder zurücknehmen. 

Weitere Infos: Zentrum gegen Terrorismus und hybride Gefahren (www.mvcr.cz/cthh)
Bildnachweis:
Policie.cz - Spezialeinheit der tschechischen Polizei bei der Übung einer Geiselbefreiung am 7.9.2016
Themen: Terrorgefahr, Terrorismus, innere Sicherheit, Sicherheitshinweise
Zuletzt aktualisiert: 26.5.2017

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