Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert lediglich auf einem Arbeitsvertrag.
Vor Abschluss des Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer mit den Rechten und Pflichten vertraut zu machen.
Unerlässliche Erfordernisse eines Arbeitsvertrags:
- Art der Arbeit;
- Ort der Ausübung der Arbeit;
- Antrittstag.
Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, eine Ausfertigung erhält der Arbeitnehmer. Wenn im Vertrag die Rechte und Pflichten nicht enthalten sind, muss der Arbeitnehmer innerhalb eines Monats ab Arbeitsantritt schriftlich darüber informiert werden.
Inhalt der Rechte und Pflichten:
- Name und Zuname des Arbeitnehmers;
- Bezeichnung und Sitz des Arbeitgebers;
- nähere Bezeichnung der Art und des Orts der Ausübung der Arbeit;
- Länge des Urlaubs;
- Länge der Kündigungsfrist;
- wöchentliche Arbeitszeit;
- Angaben über den Lohn (Häufigkeit, Termin, Ort und Art der Auszahlung);
- Angaben über Kollektivverträge.
Das Arbeitsverhältnis beginnt mit dem Tag, an dem der Arbeitsantritt laut Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Der vereinbarte Inhalt des Arbeitsvertrags darf nur dann geändert werden, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über seine Änderung einigen.
Das Arbeitsverhältnis kann gelöst werden:
durch Vereinbarung, Kündigung, sofortige Aufhebung, Aufhebung in der Probezeit.
Das Arbeitsverhältnis eines Ausländers oder eines Staatenlosen endet mit dem Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, wenn es nicht bereits auf andere Art und Weise zu dessen Beendigung gekommen ist.